Forderungen abtreten: Welche Forderungen können abgetreten werden?

von / Donnerstag, 05 September 2013 / Veröffentlicht inAllgemein, Forderungsabtretung

An wen Sie Ihre Forderungen abtreten dürfen

BCM wird immer wieder gefragt, „Darf ich diese oder jene Forderung abtreten bzw. verkaufen?“

Grundsätzlich darf jeder die Ihnen gehörenden Forderungen kaufen. Auch an BCM können Sie ganz einfach Ihre Forderungen abtreten. Bei der Forderungsabtretung ist es gleichgültig aus welchem Rechtsgebiet die Forderung ursprünglich stammt. Egal ob Ihre Forderung aus Handwerksleistung, Telekommunikationsdienstleistung, Beraterverträgen, Kaufverträgen oder Energieleistungen stammt, eine Abtretung ist möglich.
Ausführliche Informationen und Antworten zu diesem Thema finden Sie auf der Seite „Forderungsabtretung“.

Wann Sie Ihre Forderungen nicht abtreten dürfen

Es gibt lediglich drei Ausnahmen, die Sie beachten sollten, wenn Sie Ihre Forderungen abtreten möchten:

  1. Ein Abtretungsverbot kann mit dem Vertragspartner vereinbart werden (§ 399 BGB). Vereinbaren Sie mit Ihrem Vertragspartner, dass die Abtretung der Forderung ausgeschlossen sein soll, so ist die Forderung nicht abtretbar.
  2. Ein Abtretungsverbot kann sich auch sich auch aus dem Leistungsinhalt des Vertrages selbst ergeben (§ 399 BGB).
    • Stichwort höchstpersönliches Rechtsgeschäft. Hierzu gehört Beispielsweise der eigene Urlaubsanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber. Dieser ist nicht auf den Kollegen abtretbar.
    • Leistungsänderung. Eine Forderung kann auch dann nicht abgetreten werden, wenn sich dadurch der Inhalt der Verpflichtung ändert. Hierzu sei folgendes Beispiel genannt: Der Inhaber eines Vorkaufsrechts einer Sache kann sein Vorkaufsrecht nicht einseitig auf einen anderen übertragen. Dies würde eine Änderung der Vereinbarung zum Vorkaufsrecht bedeuten, so dass eine Abtretung hier nicht möglich ist.
  3. Dritte und letzte Ausnahme ist die Abtretung von unpfändbaren Forderungen (§ 400 BGB). Alle Forderungen, die auch in der Zwangsvollstreckung nicht gepfändet werden dürfen oder können, können auch nicht wirksam abgetreten werden.

Wie sie Ihre Forderungen abtreten

Gerne kaufen wir Ihre Forderungen und prüfen dabei selbstverständlich, ob Sie Ihre Forderungen abtreten dürfen. Bei der Abwicklung gehen wir in mehreren Schritten vor, die wir Ihnen gerne näher erläutern. Nehmen Sie hierzu Kontakt zu uns auf oder lesen Sie auf dieser Seite nach, wann der Forderungsankauf für Sie sinnvoll ist. Nach der Bewertung Ihrer Forderungen, überweisen wir Ihnen den Kaufpreis. Dadurch erhalten Sie Ihre liquiden Mittel und verringern das Ausfallrisiko.

OBEN