Grundsätzliche Fragen zur Forderungsabtretung

Die Forderungsabtretung ist eine Möglichkeit, einen Teil der ausstehenden Forderungen zu liquidieren. Bei der Forderungsabtretung handelt sich um den Weiterverkauf von bestehenden Forderungen, auch Factoring genannt. Der Gläubiger (Zedent) überträgt die Forderungen an einen neuen Gläubiger (Zessionar). Der Zedent erhält einen Teil des Forderungserlöses auf sein Konto. Dieser Fall ist oft günstiger, als der totale Forderungsausfall. Aus diesem Grund wird die Forderungsabtretung häufig im Forderungsmanagement angewendet, um drohende Verluste zu minimieren.

Wovon der Erfolg der Forderungsabtretung abhängig ist

Die Abtretung einer Forderung gestaltet sich in vielen Fällen schwierig. Zuerst muss ein Unternehmen gefunden werden, welches bereit ist, die Forderungen zu kaufen. Dies hängt davon ab, wie hoch der Käufer die Erfolgsaussichten beim Schuldner einschätzt. Je höher die Erfolgsaussichten stehen, desto mehr kann der Verkäufer für die Forderungsabtretung verlangen. Die Bonität (die Zahlungsfähigkeit des Schuldners) bestimmt maßgeblich die Höhe des Kaufpreises. Eine niedrige Liquidität des Schuldners, und damit die geringe Wahrscheinlichkeit, dass der Schuldner die offenen Rechnungen begleicht, senkt den Kaufpreis erheblich.

Wann eine Forderungsabtretung nicht möglich ist

Grundsätzlich ist jede Forderung abtretbar, sofern die Existenz der Forderung ausreichend bestimmbar ist. Das heißt, es muss nachweisbar sein, dass der Gläubiger tatsächlich einen Anspruch gegenüber seinen Schuldner hat. Ein Vertrag zwischen den Geschäftspartnern ist ein möglicher Nachweis dafür. In diesem Vertrag sollten beide Geschäftspartner, der Kaufpreis und der Leistungsumfang genannt sein.

Dennoch gibt es Fälle, in denen eine Forderung nicht abgetreten werden kann. Eine Forderungsabtretung ist bspw. nicht möglich, wenn:

  • die Abtretung durch eine Vereinbarung ausgeschlossen wurde
  • die Abtretung nicht erfolgen kann, ohne den Inhalt der Forderung zu verändern, wie z.B. bei Dienstleistungen
  • die Forderungsabtretung unpfändbar ist (z.B. Lohnpfändung)
  • die Forderungsabtretung gesetzliche verboten ist

Infobox: Forderungsabtretung

  1. Der Gläubiger überträgt die Forderungen an einen neuen Gläubiger
  2. Die Forderung muss eindeutig bestimmbar sein
  3. In Einzelfällen ist eine Forderungsabtretung nicht möglich
  4. Mit der Übereignung gehen auch Nebenrechte an neuen Gläubiger über

Die Rechtsfolgen der Forderungsabtretung

Der Zedent tritt sein Recht auf die Forderungen an den Zessionar ab, d.h. der Zessionar erhält die Rechte und Pflichten der abgetretenen Forderungen. Dieser Vorgang ist vergleichbar mit einem Eigentumswechsel. Die Forderungsabtretung kann durch einen formlosen Vertrag zwischen Zedenten und Zessionar erfolgen.

Bei der Forderungsabtretung gehen auch die Nebenrechte an den neuen Forderungsinhaber über, d.h. in Verbindung mit allen Sicherungs- und Vorzugsrechten, wie z.B. Pfandrechte, Bürgschaften und Hypotheken. Ebenso die Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Altgläubiger.

Allerdings übernimmt der Neugläubiger nicht die Vertragsstellung. Die vertragsbezogenen Gestaltungsrechte wie die Rechte auf Anfechtung, Rücktritt und Kündigung bleiben beim Zedenten. Dieser Punkt ist besonders dann wichtig, wenn weiterhin ein Vertragsverhältnis zwischen dem Altgläubiger und dem Schuldner bestehen soll.

Welche Rolle spielt der Schuldner bei der Forderungsabtretung

Bei der Forderungsabtretung handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Zessionar und dem Zedenten. Der Schuldner wirkt bei der Abtretung nicht mit und seine Zustimmung ist nicht nötig. Der Schuldner ist bei der Forderungsabtretung nicht aktiv beteiligt, sondern nur ein Betroffener und muss nicht über die Abtretung in Kenntnis gesetzt werden. Es handelt sich um eine sogenannte stille Zession, wenn die Forderungsabtretung gegenüber dem Schuldner nicht angezeigt wird. Bei der offenen Zession hingegen weiß der Schuldner von der Abtretung. Die Schuldnerschutzvorschriften schützen, wie der Name schon sagt, den Schuldner in solchen Fällen, da dieser kaum Einfluss auf die Abtretung hat.

Der Gläubiger kann die Forderung nur abtreten, wenn die Forderung eindeutig bestimmbar ist. Das bedeutet, dass ein gutgläubiger Erwerb einer nicht bestehenden Forderung nicht möglich ist. Nach dem Erwerb der Forderungen bleiben alle Einwendungen bestehen, die der Schuldner gegenüber dem Altgläubiger hatte.

Bei der stillen Zession kommt es vor, dass der Schuldner auf Grund seiner Unkenntnis an den Altgläubiger zahlt. In diesem Fall muss der Neugläubiger diesen Vorgang gegen sich gelten lassen. Um dies zu vermeiden, sollte der Neugläubiger die Forderungsabtretung gegenüber dem Schuldner offen legen. Für den Altgläubiger macht die stille Zession insofern Sinn, um das Verhältnis zwischen zu dem Kunden nicht zu gefährden.

Fazit

Grundsätzlich kann jede Forderung abgetreten werden, sofern sie eindeutig bestimmbar ist. Die Forderungsabtretung kann formlos geregelt werden und muss gegenüber dem Schuldner nicht angezeigt werden. Mit der Forderungsabtretung gehen sämtliche Nebenrechte auf den Neugläubiger über, nicht jedoch die Vertragsstellung zwischen dem Altgläubiger und dem Schuldner. Die Forderungsabtretung verschafft dem Gläubiger schnelle Liquidität, die dem Forderungsausfall vorgezogen werden sollte.
Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen bezüglich der Forderungsabtretung an uns wenden.

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