Hinweise zum Forderungskauf - BCM Wiehl aus NRW

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Die Abwicklung des Forderungskauf mit BCM Wiehl, NRW läuft denkbar einfach ab. Nachfolgend erhalten Sie hier einen Leitfaden von der Vertragsanbahnung bis zum Abschluss des Factoringgeschäfts.

Sie wollen Ihr Forderungspaket / Portfolio an BCM verkaufen, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Für den Forderungskauf benötigt BCM Wiehl (NRW) zur Abgabe eines auf Sie zugeschnittenen Kaufpreisangebots zunächst eine Auflistung aller der zum Verkauf stehenden Forderungen. Die Auflistung muss die Höhe der unbezahlten Forderungen und die der Forderung zugrundeliegenden Eckdaten (Hauptforderung, Zinsen, Nebenkosten) nebst Schuldnerdatenangaben wie Adresse und Geburtstag, sowie den Forderungsgrund enthalten.

Nach Sichtung der von Ihnen gelieferten Auflistung führt BCM eine für Sie kostenlose Bonitätsprüfung der Schuldner durch. Je nach Sach- und Fallgestaltung kann die Bonitätsprüfung der einzelnen Schuldner bis zu 3 Werktagen in Anspruch nehmen.

Anhand der Ergebnisse der Bonitätsprüfungen und der von Ihnen zur Verfügung gestellten Eckdaten bewertet BCM das von Ihnen angebotene Forderungspaket und macht Ihnen ein einheitliches Kaufpreisangebot zum Nominalwert der einzelnen Forderungen.
Nach Vertragsabschluss wird Ihnen der ausgehandelte Kaufpreis umgehend überwiesen. Im Gegenzug müssen Sie BCM lediglich nur noch die der verkauften Forderungen zugrundeliegenden Unterlagen im Original zukommen lassen.

 

Vorraussetzungen für einen Forderungskauf durch BCM Wiehl, NRW:

  • Sie sind Inhaber zahlungsgestörter Forderungen
  • Ihr Forderungspaket hat ein größeres Stückzahl-Forderungsvolumen
  • Es bestehen keine Abtretungsverbote

Die Mitarbeiter von BCM Wiehl, NRW stehen Ihnen in jeder Phase des Forderungskauf beratend zur Seite.

Wann ist der Forderungsankauf sinnvoll? Erfahren Sie mehr zum Thema Ankauf von Forderungen

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