Factoring Begriffe mit „E“

von / Dienstag, 24 März 2015 / Veröffentlicht in

Echtes Factoring

Sobald ein Factor beim Forderungskauf die Delkrederefunktion übernimmt, wird dies als echtes Factoring bezeichnet. Echtes Factoring wird oft auch Standardfactoring genannt.

Echtes Factoring bedeutet, dass werden vom Factor (unter Berücksichtigung einiger Ausnahmen) die Finanzierungs- und Dienstleistungsfunktionen übernommen werden.

siehe auch Factoring

Einspruch

Der Einspruch ist richtiges Rechtsmittel gegen einen Vollstreckungsbescheid der im Mahnverfahren vom Gläubiger gegenüber dem Schuldner geltend gemacht wird.

Das Mahnverfahren wechselt nach Einspruch automatisch in das streitige Verfahren vor dem örtlichen und sachlich zuständigen Amts- oder Landgericht.

Einwendungen

Erfüllt der Schuldner einer Forderung seine Leistungspflicht gegenüber dem Gläubiger zu Recht nicht (und hatte er seinem Gläubiger gegenüber bereits den Grund für seine Nichtleistung erklärt), so macht der Schuldner Einwendungen gegenüber dem Gläubiger geltend.

Einwendungen, die dem Schuldner bereits gegenüber dem Zedenten bereits entstanden waren, kann er auch gegenüber dem Zessionar geltend machen. Der Schuldner kann sich allerdings nicht gegen die Abtretungan sich wehren.

Einzelfactoring

Der Begriff ‘Einzelfactoring‘ meint den Verkauf und die Abtretung einer einzelnen titulierten oder nicht-titulierten Forderung. BCM betreibt diese Art des Factorings nicht. Der Nachteil besteht darin, dass bei einem solchen Factoring das Delkredererisiko allein bei einem Schuldner liegt und sich nicht wie beim Factoring mit einem größerem Stückzahl Portfolio auf mehrere Schuldner verteilt. Das Ausfallrisiko steigt.

Exportfactoring

Das Exportfactoring beschreibt den Factoring-Prozess für Forderungen aus dem Ausland. Die Abwicklung ist ähnlich wie beim klassischen Factoring, mit dem Unterschied, das in der Regel sowohl ein Import-Factor als auch ein Export-Factor eingeschaltet sind.

OBEN