Factoring Begriffe mit „O“

von / Dienstag, 24 März 2015 / Veröffentlicht in

Offenes Factoring

Offenes Factoring ist der gesetzliche Ausgangsfall einer Abtretung und das Gegenstück zum stillen Factoring. Factoring bedeutet immer auch die Abtretung/Übertragung eines Rechts. In diesem Fall die Abtretung einer Forderung, also eines Anspruchs. Der gesetzliche Ausgangsfall der Abtretung sieht die Offenlegung der Zession gegenüber dem Anspruchsgegner (Schuldner) vor. Die Abtretung wird dem Schuldner angezeigt. Es handelt sich dementsprechend um offenes Factoring.

One-Factor System

Beim One-Factor System wickelt der Factor das Export-Factoring ohne einen entsprechenden ausländischen Factoringpartner ab.

OBEN