Factoring Begriffe mit „S“

von / Dienstag, 24 März 2015 / Veröffentlicht in

Schuldner

Ein Schuldner wird auch als Leistungspflichtiger bezeichnet. Schuldner ist derjenige eines gegenseitigen Vertrags, der zur Leistung einer Pflicht verpflichtet ist. Die Pflicht zur Leistung kann nicht nur die Erbringung einer Geldleistung bedeuten, sondern bspw. auch die Herausgabe einer bestimmten Sache oder die Erfüllung einer Dienstleistung.

Sharedeal

Sharedeal bedeutet Verkauf der Unternehmensanteile. Es werden nicht nur die einzelnen Wirtschaftsgüter (Assets) eines Unternehmens veräußert, sondern bspw. die GmbH-Gesellschaftsanteile.

Signing

Signing bezeichnet die Unterzeichnung der (Kauf-)Verträge im Rahmen eines M&A Prozesses.

Steuer

Der Factor / Zessionar ist nur dann zum Vorsteuerabzug gem. § 15 UStG berechtigt, wenn er dem Verkäufer gegenüber eine wirtschaftliche Leistung vornimmt (Urteil des EuGH vom 27.10.2011 – C-93/10, BFH vom 26.01.2012 – V R 18/08). siehe auch Artikel: “Echtes Factoring – Recht und Steuern”

Stilles Factoring

Stilles Factoring ist das Gegenstück zum offenen Factoring. Im Rahmen des stillen Factorings wird dem Anspruchsgegner, dem Schuldner die Zession zunächst nicht offengelegt. Nach außen wird die Beitreibung der Forderung zunächst im Namen des ursprünglichen Gläubigers weitergeführt.

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