Factoring Begriffe mit „T“

von / Dienstag, 24 März 2015 / Veröffentlicht in

Titel

Mit Titel bezeichnet man allgemein eine vollstreckbare gerichtliche Entscheidung, wie bspw. ein Urteil, Vollstreckungsbescheid oder gerichtlichen Vergleich. Ein Titel ist Voraussetzung zur zwangsweisen Durchsetzung, Zwangsvollstreckung, derForderung.

Two-Factor System

Im Gegensatz zum One-Factor System wickelt das Two-Factor System das Export-Factoring mit einem entsprechenden ausländischen Factoringpartner ab.

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