Factoring Begriffe mit „Z“
Zahlungsgestörte Förderung
Zahlungsgestört sind solche Forderungen, die trotz Fälligkeit und Mahnung nicht vom Schuldner gezahlt werden. Eine zahlungsgestörte Forderung kann von BCM aufgekauft werden.
Zendent
Zendent nennt man den ursprüngliche Forderungsinhaber
Zession
Die Zession ist geregelt in den §§ 398 ff BGB. Mit der Zession einer Forderung tritt der Zessionar an die Stelle des Zedenten. Der Zessionar wird Gläubiger der abgetretenen Forderung.
Zessionar
Zessionar wird der neue Forderungsinhaber genannt, an den die Forderung / der Anspruch im Rahmen einer Zession – eines Factorings – abgetreten wurde.