Inkasso Unternehmen mit Erfahrung - BCM Wiehl

Inkasso ist der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen und ist nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtig.

Beim Inkasso wird typischerweise zwischen verschiedenen Tätigkeitsformen unterschieden:

  • Einziehung im Auftrag = das Inkassobüro wird vom Auftraggeber / Mandanten beauftragt eine bisher nicht gezahlte Forderung / Rechnung beim Schuldner für den Auftraggeber / Mandanten außergerichtlich einzutreiben und anzumahnen
  • Einziehungsermächtigung = wie bei 1. mit dem Unterschied, dass hier das Inkassobüro die noch unbezahlte Forderung / Rechnung zur Zahlung an sich verlangt; die Zahlung also im eigenen Namen verlangt (Regelfall), der Forderungsinhaber jedoch der gleiche bleibt, eine Abtretung der Forderung an den Anbieter findet nicht statt.
  • Inkassozession = wie bei 2. mit dem Unterschied, dass die einzuziehende Forderung an das Inkassobüro abgetreten wird. Das Inkassobüro wird also Forderungsinhaber und damit neuer Gläubiger der offenen Forderung. In der Regel verbleibt das Ausfallrisiko hier jedoch beim Altgläubiger / Zedent.
  • Vollabtretung / Factoring = Der Auftraggeber / Mandant tritt dem Büro seine offene Forderung ab. Abhängig davon, ob eine echte Forderungsabtretung oder eine unechte Forderungsabtretung stattfindet übernimmt das Ausfallrisiko der Zessionar oder verbleibt beim Zedenten. Die Vollabtretung gehört jedoch nicht zu den klassischen Dienstleistungen eines Inkassobüros.

Im Regelfall ist das Inkassobüro für solche mittelständischen Unternehmen der richtige Ansprechpartner, die ein effektives Debitorenmanagement wünschen und weiterhin Gläubiger der offenen Forderung bleiben möchte. Mit Hilfe eines Inkassounternehmens ist es so für den Auftraggeber möglich seine Liquidität schnellstmöglich einzuziehen. Inkassobüros arbeiten hierbei in der Regel außergerichtlich. Zumeist wird bei fruchtlosen außergerichtlichen Verfahren im Anschluss eine gerichtliche Geltendmachung mittels Mahnverfahren und anschließender Zwangsvollstreckung vom Inkassobüro angeboten.

BCM selbst betreibt keine Inkassodiensleistungen

BCM kauft Ihre zahlungsgestörten Forderungspakete, sichert Ihnen damit sofortige Liquidität und macht die gekauften Forderungen selbst gegenüber seinen Schuldnern geltend.

Sollte für Sie ein Forderungsverkauf nicht in Betracht kommen, sondern lediglich der Einzug Ihrer Forderung für Sie von Interesse sein, so steht Ihnen BCM aufgrund seiner langjährigen Erfahrung mit den verschiedensten Inkasso-Unternehmen zur Verfügung.

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