Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied gleich mit zwei Urteilen vom 11.12.2013, Aktenzeichen: IVZR 46/13 und IV ZR 131/13, in parallel laufenden Verfahren über die Abgrenzung eines erlaubnisfreien Geschäftsbetriebs mit echtem Factoring und dem erlaubnispflichtigen Inkassobetriebs. Hintergrund: Der Betrieb eines Inkassobüros ist gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtig. Das RDG dient dem Schutz rechtschutzsuchender Bürger indem nur

Für die Kaufpreisfindung beim Forderungsverkauf sind einige Faktoren entscheidend. Diese umfassen die Gesamtsumme der Hauptforderungen und die Forderungsstruktur, sowie die voraussichtliche Einziehbarkeit der einzelnen Forderungen. Der Kaufpreis für ein angebotenes Forderungsportfolio muss also für das jeweilige Paket individuell bestimmt werden und lässt sich nicht an festen Schemata fest machen. Eine pauschale Aussage über eine bestimmte

Stilles Factoring

Freitag, 18 Oktober 2013 von

Was stilles Factoring bedeutet Der Begriff Factoring umfasst eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten eines Forderungsverkaufs. Unter anderem gibt es das sogenannte stille Factoring, bei dem der Schuldner über den Verkaufsprozess der Forderung nicht in Kenntnis gesetzt wird. Möchte der Inhaber eines Portfolios seine Forderungen an einen Dritten verkaufen, so stellen sich dem potentiellen Verkäufer verschiedenste Fragen, die

Umsatzsteuer-Factoring

Mittwoch, 02 Oktober 2013 von

Mit Urteil vom 04.07.2013 – V R 8/10 entschied der BFH im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 27.10.2011 – C93/10 (wir berichteten) nunmehr, dass es sich beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungsportfolios auch dann nicht um eine entgeltliche Leistung handelt, wenn der Unternehmer den Forderungsverkäufer von der weiteren Verwaltung und Vollstreckung der  Forderung entlastet. Der

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 27.10.2011 – C-93/10 entschied nun auch der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 26.01.2012 – V R 18/08, dass der Factor nur dann zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt ist, soweit er gegenüber dem Zedenten eine entgeltliche wirtschaftliche Leistung vornimmt. Leitsätze des (BFH) Urteils v. 26.01.2012, AZ:

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