Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied gleich mit zwei Urteilen vom 11.12.2013, Aktenzeichen: IVZR 46/13 und IV ZR 131/13, in parallel laufenden Verfahren über die Abgrenzung eines erlaubnisfreien Geschäftsbetriebs mit echtem Factoring und dem erlaubnispflichtigen Inkassobetriebs. Hintergrund: Der Betrieb eines Inkassobüros ist gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtig. Das RDG dient dem Schutz rechtschutzsuchender Bürger indem nur

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