Factoring Begriffe mit „F“

von / Dienstag, 24 März 2015 / Veröffentlicht in

Factor

Der Factor ist die Bezeichnung für den Käufer der Forderung

Factoring (Kauf von Forderungen)

Factoring ist der Kauf von Forderungen durch einen Zessionar/Factor von einem Zedenten. Ziel eines solchen Factoring Rechtsgeschäfts ist die Einziehung der Forderung(en) durch den Zessionar.

Es ist zwischen unechtem und echtem Factoring zu unterscheiden. Während bei unechtem Factoring der Zedent weiterhin das Ausfallrisiko trägt (Finanzierungsfunktion), übernimmt der Factor eines echten Factoring auch das Delkredererisiko ohne Rückgriffmöglichkeiten auf den Zedenten. Für die Übernahme des Delkredererisikos fällt dann eine Gebühr an.

Factoring Kaufvertrag

Ein Factoring Kaufvertrag ist zivilrechtlich ein klassischer Kaufvertrag über Forderungen gem. §§ 433 ff. BGB und seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahr 2002 ist der Factoring Kaufvertrag über Rechte dem über Sachen gleichgestellt.

Der Factoringvertrag ist zudem Rechtsgrund für die darauf anschließende Abtretung der Forderung auf den Zessionar / Factor.

Der Vollzug dieses Factoring Kaufvertrages ist auf der einen Seite die Abtretung der gekauften Forderungen und andererseits die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.

Factoringgebühren

Factoringgebühren sind Gebühren die für die Dienstleistung des Factorings an sich anfallen.

Factoringvertrag

Der Factoringvertrag ist Kaufvertrag gem. § 433 ff. BGB und ist Rechtsgrund für die darauf anschließende Abtretung der Forderung auf den Zessionar / Factor.

Fälligkeit

Ein Schuldner muss erst ab Fälligkeit seine Leistung an den Gläubiger erbringen. Wann eine Forderung fällig wird, ist abhängig vom zugrundeliegenden Rechtsgeschäft (Vertrag). Die häufigsten Fälle sind die, dass Fälligkeit per Gesetz vor, nach oder gleichzeitig mit der Leistung des Gläubigers Fälligkeit eintritt oder aber mit Rechnungsstellung.

Andererseits können die Parteien aber auch einen konkreten Termin zur Fälligkeit vereinbaren.

Fälligkeitsfactoring

Beim Fälligkeitsfactoring übernimmt der Factor das Debitorenmanagement und Delkredere, zahlt den Erlös jedoch erst am Fälligkeitstag an den Factoring-Kunden aus.

Finanzierungsfactoring

Finanzierungsfactoring ist unechtes Factoring. Hier verbleibt das Ausfallrisiko / Delkredererisiko beim Zedenten.

Das Finanzierungsfactoring ist ein mittlerweile beliebtes Finanzierungsmittel von Unternehmen um gebundenes Kapital schnellst möglich in liquide Geldmittel zu verwandeln. Hierbei werden frische Forderungen direkt nach Rechnungsstellung an den Zessionar abgetreten, der jedoch anders als beim echten Factoring nicht auch das Ausfallrisiko / Bonitätsrisiko übernimmt. Das Ausfallrisiko beim Finanzierungsfactoring verbleibt beim Zedenten.

Forderung

Als Forderung bezeichnet man die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber dem Gläubiger.
Es handelt sich also um ein vom Gläubiger gegenüber dem Schuldner geltend gemachtes Recht.

Forderungsabtretung

Die Forderungsabtretung wird auch Forderungszession genannt und meint den Übergang des Forderungsinhaberrechts von einer Person auf eine andere. Der alte Forderungsinhaber wird Zedent und der neue Forderungsinhaber Zessionar genannt.

Forderungsausfall

Man spricht vom Forderungsausfall, wenn die Forderung, d.h. der Anspruch des Gläubigers an den Schuldner nicht mehr bedient wird.

Forderungspaket

siehe Portfolio

Forfaitierung

Die Forfaitierung bezeichnet den Verkauf von Forderungen ggü. ausländischen Schuldnern. DerForderungsankäufer (Forfaiteur) übernimmt das Ausfallrisiko. Der Forderungsverkäufer haftet für den rechtlichen Bestand der Forderung, ist aber nicht mehr für die Zahlung verpflichtet.

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