Factoring Begriffe mit „G“

von / Dienstag, 24 März 2015 / Veröffentlicht in

Gläubiger/h2>
Als Gläubiger bezeichnet man den Inhaber einer Forderung gegen einen Schuldner. Der Gläubiger ist der Leistungsempfänger der vom Schuldner geschuldeten Leistung. Im deutschen Recht sind in der Regel jeweils beide Seiten eines Rechtsgeschäfts gleichzeitig einmal Gläubiger und einmal Schuldner. Bsp. Kaufvertrag: Der Verkäufer ist Schuldner zur Leistung des Kaufgegenstands und gleichzeitig Gläubiger bezüglich des vom Käufer zu zahlenden Kaufpreises. Der Käufer ist Schuldner bezogen auf die Bezahlung des Kaufpreises an den Schuldner und gleichzeitig Gläubiger zur Übergabe der Kaufsache.

Globalzession

Die Globalzession betrifft nicht nur gegenwärtige Forderungen. Soweit zukünftige Forderung hinreichend bestimmbar sind, können diese auch schon im Vorfeld umfassend an einen Factor abgetreten werden. Typisches Bsp. ist in diesem Fall die Besicherung eines Darlehens bei der Bank.

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