Factoring Begriffe mit „M“
Mahnung
Die Mahnung ist eine (nicht unbedingt schriftliche) Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner die an ihn geschuldete Leistung zu erbringen. Eine Mahnung setzt den privaten Schuldner in Verzug gem. § 286 BGB.
Mahnverfahren
Das Mahnverfahren ist geregelt in den §§ 688 ff. ZPO. Das Mahnverfahren eröffnet dem Gläubiger einer unbezahlten Forderung eine schnelle und kostengünstige Alternative seine Forderung gerichtlich Titulieren zu lassen ohne ein langwieriges streitiges mündliches Verfahren vor Gericht einzuleiten. Das Mahnverfahren ist ausschließlich für Geldforderungen zulässig und eignet sich typischerweise für unstreitige Sachverhalte
Maturity-Factoring
siehe Fälligkeitsfactoring
Mergers & Acquisition
Mergers & Acquisition, kurz „M&A“, beschreibt Unternehmenstransaktionen /-fusionen in verschiedenen Formen; als Beispiel fällt hierunter der klassische Unternehmensverkauf als Sharedeal oder Assetdeal, Unternehmenszusammenschluss (Fusion), IPO (Initial Public Offering = Börsengang), Umwandlungen, Kooperationen u.a.