Factoring Begriffe mit „M“

von / Dienstag, 24 März 2015 / Veröffentlicht in

Mahnung

Die Mahnung ist eine (nicht unbedingt schriftliche) Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner die an ihn geschuldete Leistung zu erbringen. Eine Mahnung setzt den privaten Schuldner in Verzug gem. § 286 BGB.

Mahnverfahren

Das Mahnverfahren ist geregelt in den §§ 688 ff. ZPO. Das Mahnverfahren eröffnet dem Gläubiger einer unbezahlten Forderung eine schnelle und kostengünstige Alternative seine Forderung gerichtlich Titulieren zu lassen ohne ein langwieriges streitiges mündliches Verfahren vor Gericht einzuleiten. Das Mahnverfahren ist ausschließlich für Geldforderungen zulässig und eignet sich typischerweise für unstreitige Sachverhalte

Maturity-Factoring

siehe Fälligkeitsfactoring

Mergers & Acquisition

Mergers & Acquisition, kurz „M&A“, beschreibt Unternehmenstransaktionen /-fusionen in verschiedenen Formen; als Beispiel fällt hierunter der klassische Unternehmensverkauf als Sharedeal oder Assetdeal, Unternehmenszusammenschluss (Fusion), IPO (Initial Public Offering = Börsengang), Umwandlungen, Kooperationen u.a.

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