Factoring Begriffe mit „T“
Titel
Mit Titel bezeichnet man allgemein eine vollstreckbare gerichtliche Entscheidung, wie bspw. ein Urteil, Vollstreckungsbescheid oder gerichtlichen Vergleich. Ein Titel ist Voraussetzung zur zwangsweisen Durchsetzung, Zwangsvollstreckung, derForderung.
Two-Factor System
Im Gegensatz zum One-Factor System wickelt das Two-Factor System das Export-Factoring mit einem entsprechenden ausländischen Factoringpartner ab.