Factoring Begriffe mit „W“

von / Dienstag, 24 März 2015 / Veröffentlicht in

Widerspruch

Gegen einen Mahnbescheid ist der Widerspruch ein geeignetes Rechtsmittel. Widerspricht der Schuldner einem Mahnbescheid, geht das Mahnverfahren auf Antrag des Gläubigers über in ein streitiges Verfahren vor dem örtlich und sachlich zuständigen Amts- oder Landgericht, in dem mündlich über den Rechtsstreit verhandelt wird

OBEN