{"id":810,"date":"2014-02-14T14:45:40","date_gmt":"2014-02-14T12:45:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bcm-wiehl.de\/?p=810"},"modified":"2014-02-14T14:46:04","modified_gmt":"2014-02-14T12:46:04","slug":"kaufpreisfindung-forderungsverkauf","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/localhost:8888\/bcmwiehl\/kaufpreisfindung-forderungsverkauf\/","title":{"rendered":"Kaufpreisfindung beim Forderungsverkauf"},"content":{"rendered":"

Für die Kaufpreisfindung beim Forderungsverkauf sind einige Faktoren entscheidend. Diese umfassen die Gesamtsumme der Hauptforderungen und die Forderungsstruktur, sowie die voraussichtliche Einziehbarkeit der einzelnen Forderungen. Der Kaufpreis für ein angebotenes Forderungsportfolio muss also für das jeweilige Paket individuell bestimmt werden und lässt sich nicht an festen Schemata fest machen. Eine pauschale Aussage über eine bestimmte Kaufpreisquote ist damit ebenso wenig möglich. Regelmäßig ist die eigene Beurteilung eines Verkäufers über sein angebotenes Forderungspaket besser, wertmäßig höher eingeschätzt, als es der Markt tatsächlich hergibt.<\/p>\n

Grundlage der Kaufpreisfindung ist die Summe der einzelnen Hauptforderungen. Zinsen und Kosten eines eventuell bereits stattgefundenen fruchtlosen Vollstreckungsversuchs sind nicht einzurechnen. Der wirtschaftliche Nennwert, also der tatschlich am Markt zu erwirtschaftende Wert des angebotenen Portfolios, wird sodann anhand einer Portfoliostrukturanalyse und Bonitätsprüfung der Schuldner bewertet.<\/p>\n

In diese Analyse fliesen gleich mehrere Faktoren mit ein:<\/p>\n