Zur Vorbereitung eines erfolgreichen Portfolienverkaufs ist eine präzise Aufbereitung der zu verkaufenden Forderungen notwendig. Angebotene Forderungspakete sollten pro Forderung sauber aufgeschlüsselt und dargestellt werden nach: Hauptforderung Nebenkosten Zahlungen Forderungsgrund vollständigen !aktuellen! Schuldnerdaten (hierzu gehört wenn vorhanden auch das Geburtsdatum) Verfahrensstand bekannte Negativmerkmale des Schuldners (Abgabe der Vermögensauskunft, Haftbefehl, Insolvenzverfahren etc.) Zu allererst dient eine präzise Aufarbeitung der

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 27.10.2011 – C-93/10 entschied nun auch der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 26.01.2012 – V R 18/08, dass der Factor nur dann zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt ist, soweit er gegenüber dem Zedenten eine entgeltliche wirtschaftliche Leistung vornimmt. Leitsätze des (BFH) Urteils v. 26.01.2012, AZ:

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